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Renaturierung

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Station 3

Um die Qualität der Fließgewässer zu steigern, werden Gewässer renaturiert. Ziele der Renaturierung sind z .B. die Sterigung des Erholungswerts und der Hochwasserschutz. Renaturierung bedeutet die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen.

Im Jahr 2000 ist die Europäische Wasserrichtlinie in Kraft getreten. Das Ziel dieser Richtlinie war es, dass alle Fließgewässer in Europa bis zum Jahr 2015 einen „guten ökologischen Zustand“ vorweisen sollten. Ein „Guter Zustand“ bedeutet eine geringe Störung durch den Menschen. Lediglich geringfügige Abweichungen von dem vorherigen ungestörten Zustand der Fließgewässer wurden toleriert. Bei der Bewertung der Fließgewässer sind vor allem biologische Qualitätskomponenten Teil der Untersuchung. Strukturelle und chemisch-physikalische Qualitätsmerkmale bieten eine zusätzliche Interpretationshilfe an.

Aufgabenblatt

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